Musikgarten

Musikschulen gehören in fast allen Städten und Landkreisen zum festen öffentlichen Kultur- und Bildungsangebot, vergleichbar mit den Theatern, Volkshochschulen oder öffentlichen Bibliotheken. Sie bilden damit in Kooperation und in Ergänzung des Musikunterrichts an den öffentlichen Schulen und Hochschulen sowie dem privaten Musikunterricht einen Teilbereich der Musikpädagogik in Deutschland.

Die meisten Jugendmusikschulen sind Einrichtungen von Städten und Gemeinden nach Öffentlichem Recht. Kinder erhalten Unterricht auf Musikinstrumenten. Durch Zuschüsse sind die Kosten für den Unterricht oft niedriger als bei privaten Musiklehrern. Unterrichtet wird an den Musikschulen meist durch diplomierte Musiklehrer, die ihr Instrument an einer Musikhochschule studiert haben. Neben Einzelunterricht wird an den Musikschulen vielfach auch Gruppenunterricht erteilt, der in der Regel kostengünstiger ist. Oft unterhalten die Musikschulen eigene Musikgruppen und Orchester.

Musikgarten I

Musikschulen gehören in fast allen Städten und Landkreisen zum festen öffentlichen Kultur- und Bildungsangebot, vergleichbar mit den Theatern, Volkshochschulen oder öffentlichen Bibliotheken. Sie bilden damit in Kooperation und in Ergänzung des Musikunterrichts an den öffentlichen Schulen und Hochschulen sowie dem privaten Musikunterricht einen Teilbereich der Musikpädagogik in Deutschland.

Die meisten Jugendmusikschulen sind Einrichtungen von Städten und Gemeinden nach Öffentlichem Recht. Kinder erhalten Unterricht auf Musikinstrumenten. Durch Zuschüsse sind die Kosten für den Unterricht oft niedriger als bei privaten Musiklehrern. Unterrichtet wird an den Musikschulen meist durch diplomierte Musiklehrer, die ihr Instrument an einer Musikhochschule studiert haben. Neben Einzelunterricht wird an den Musikschulen vielfach auch Gruppenunterricht erteilt, der in der Regel kostengünstiger ist. Oft unterhalten die Musikschulen eigene Musikgruppen und Orchester.

NEU Musikgarten II

Musikschulen gehören in fast allen Städten und Landkreisen zum festen öffentlichen Kultur- und Bildungsangebot, vergleichbar mit den Theatern, Volkshochschulen oder öffentlichen Bibliotheken. Sie bilden damit in Kooperation und in Ergänzung des Musikunterrichts an den öffentlichen Schulen und Hochschulen sowie dem privaten Musikunterricht einen Teilbereich der Musikpädagogik in Deutschland.

Die meisten Jugendmusikschulen sind Einrichtungen von Städten und Gemeinden nach Öffentlichem Recht. Kinder erhalten Unterricht auf Musikinstrumenten. Durch Zuschüsse sind die Kosten für den Unterricht oft niedriger als bei privaten Musiklehrern. Unterrichtet wird an den Musikschulen meist durch diplomierte Musiklehrer, die ihr Instrument an einer Musikhochschule studiert haben. Neben Einzelunterricht wird an den Musikschulen vielfach auch Gruppenunterricht erteilt, der in der Regel kostengünstiger ist. Oft unterhalten die Musikschulen eigene Musikgruppen und Orchester.